Vertragliche Regelungen

Damit alle Beteiligten Transparenz und Sicherheit erfahren.

Voraussetzung für die sorgfältige Spenderauswahl und den Verkauf von Cryosperma bzw. für eine Donogene Inseminationsbehandlung ist das Unterzeichnen eines Vertrages, der gemäß der gegenwärtigen Rechtslage alle im Rahmen einer Samenspenderbehandlung relevanten Gegebenheiten regelt. die Unterhaltspflicht für mit Donogener Insemination gezeugte Kinder regelt.
Alles in Allem weist der Vertrag auf die wesentlichen rechtlichen Grundlagen dieses Verfahrens hin und gibt allen an diesem Verfahren beteiligten Personen (Mutter, Ehemann/Partner/Co-Mutter, Samenspender, Arzt) und dem entstehendem Kind - in Anbetracht fehlender gesetzlicher Regelungen - ein Höchstmaß an Rechtssicherheit.

Nur so wird der Spender vor sämtlichen Ansprüchen der Wunscheltern geschützt. Umgekehrt verzichtet er selbst auf alle Forderungen. Auch erhält er keinerlei Auskunft über Zahl und Identität von mit seiner Spende gezeugten Kindern. Da der soziale Vater in Deutschland automatisch der vermutete genetische Vater ist, ist dieser auch unterhalts- und "erbpflichtig".

Das Paar erklärt mit Abschluß des Behandlungsvertrages nach reiflicher Überlegung und in voller Kenntnis der Bedeutung dieser Art der Familiengründung ausdrücklich das zur Verfügung stellen von Cryosperma für eine Donogene Insemination zu wollen und verpflichtet sich somit, alle damit verbundenen Pflichten und natürlich auch Kosten zu tragen.

Außerdem verpflichten sich unverheiratete Männer dazu bereits während der Schwangerschaft die Vaterschaft anzuerkennen. Lesbische Paare verpflichten sich dazu eine Stiefkindadoption durch die Co-Mutter anzustreben.