Lesben und Singles und ihr Wunsch nach einem eigenen Kind

Denn ebenso wie bei heterosexuellen Paaren gibt es natürlich auch zahlreiche Lesben und Single-Frauen, die sich in gleicher Weise von Herzen ein Kind wünschen.
Gleichgeschlechtliche Paare und Kinderwunsch
Zumal schon zahlreiche Kinder in lesbischen Lebens-Gemeinschaften leben. Allerdings stammen diese Kinder meist aus einer heterosexuellen Beziehung in der Vergangenheit.
Schließlich wirft die rechtliche Situation beim Kinderwunsch von Lesben, aber auch von Singles zahlreiche Fragen auf, die aufgrund der schwierigen und uneindeutigen Rechtslage nur schwer zu beantworten sind:
  • Dürfen Lesben und Singles sich einer künstlichen Befruchtung mittels Spendersperma unterziehen?
  • Und ist der Arzt überhaupt berechtigt bei Lesben und Single-Frauen eine Insemination mit Fremdsperma durchzuführen?
  • Können Lesben bzw. Singles ein Kind adoptieren?
Tatsächlich erfüllen sich heute bereits die meisten Lesben ihren Kinderwunsch durch Befruchtung mit Spendersamen. Allerdings handelt es sich bei diesem Spendersperma überwiegend um das Material privater Samenspender, die sich beispielsweise im Internet anbieten oder zum Teil auch aus dem Bekanntenkreis der Frauen stammen. Die Lesben führen die Befruchtung dann eingenständig bei sich zu Hause durch.
Leider birgt das Verfahren der Selbstinsemination von Sperma weitestgehend fremder Männern deutliche Risiken, fällt hier doch eine professionelle Gesundheitsprüfung des Spenders gänzlich aus. Dies hat zur Folge, dass sich das lesbische Paar wissentlich massiven Gesundheitsrisiken aussetzt. Denn selbst ein vorheriger Test auf HIV oder Hepatitis bietet lediglich eine Scheinsicherheit und ist tatsächlich fast bedeutungslos und - wenn überhaupt - nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Von den psychischen Belastungen, die ein solches Vorgehen unwillkürlich mit sich bringt, mal ganz abgesehen. schließlich fordert ein solches Vorgehen vieler Kompromisse, und oft auch das Überschreiten persönlicher Grenzen. Dies kann starke psychische Belastungen zur Folge haben, über deren Langzeitwirkungen man nur spekulieren kann.
Außerdem werden hierbei alle rechtlichen Fragen völlig außer Acht gelassen, was in jeder Hinsicht fahrlässig ist und für Mutter und Kind später mal große Probleme bringen kann. Ebenso für den Spender selbstverständlich, allein schon was finanzielle Aspekte wie Unterhalt betrifft.
Immer häufiger entscheiden sich auch Singles ohne einen Partner ein Kind zeugen zu wollen.
Meist haben die Single-Frauen keinen passenden Partner gefunden und hören nun die biologische Uhr so laut ticken, dass sie sich ihren Wunsch vom eigenen Kind nun selber erfüllen wollen: z.B. bei einem One-night-Stand.

Der Weg zum Wunschkind gestaltet sich ohne die Möglichkeit zur Donogenen Insemination sehr schwierig.Nur leider , dass die Männer in diesen Fällen häufig gar nicht wissen, dass sie als Erzeuger dienen. Dass dies zahlreiche Probleme mit sich bringt, kann man sich vorstellen, wobei hier neben den Problemen der Durchführung und der gesundheitlichen Risiken auch noch die Gefahr hinzu kommt, dass der Mann zudringlich oder handgreiflich wird.
Weil diese "Aktionen" in der Praxis aber doch schwer plan- und durchführbar sind, sehen die Single-Frauen dann meist doch vom gemeinsamen Sex mit einem Fremden ab; sie suchen sich lieber einen Spender, der sein Sperma verkauft, damit sie sich dann selbst inseminieren können.
Aber egal, ob nun beim Geschlechtsverkehr oder durch Selbstinsemination gezeugt: wie sollen Lesben bzw. Singles später mal ihrem Kind erklären, wer der Erzeuger ist? Schließlich kennen sie diesen doch oft gar nicht und wissen manchmal noch nicht mal seinen Namen. Welche Auswirkungen dies für das Kind, aber auch für die Mutter-Kind-Beziehung haben kann, kann nur spekuliert werden.?
Übrigens: Lesben bzw. Singles müssen den Weg über den privaten Spender oder den One-Night-Stand deshalb gehen, weil Sperma aus Samenbanken u.a. aufgrund der rechtlichen Situation nicht zur Selbstinsemination abgegeben werden darf. Außer man bestellt das Sperma im Ausland, was jedoch oft schwierig ist und deutliche Qualitätseinbußen zur Folge hat. Oder aber die Lesben und Singles reisen hierfür in Nachbarländer, in denen die Behandlung von Lesben und Single-Frauen rechtlich gestattet ist.
Aus all den hier genannten Gründen und noch zahlreichen anderen, wäre es allein schon zum Schutz der Gesundheit von großer Bedeutung, dass Lesben ebenso wie Singles ohne weiteren Aufwand legitim eine Insemination mit Fremdsperma in einer Praxis durchführen lassen dürfen.
Zudem würde dies all die psychischen Belastungen und die Zwiespältigkeit dieser Frauen massiv reduzieren, sowie die Erfolgschancen schon allein durch das professionelle Ovulationsmonitoring und die fachgerechte Insemination mit hochwertigem Sperma deutlich verbessern.

Behandlungsvoraussetzungen für lesbische Paare

Lesbische Paare können in unserer Praxis behandelt werden und sich einer Donogenen Insemination unterziehen, wenn sie verpartnert sind und gemeinsam den Behandlungsvertrag unterschreiben.

Vor einer Donogenen Insemination müssen Frau und Mann den Behandlungsvertrag unterschreiben

Damit verpflichten sich sowohl die werdende Mutter, als auch die Co-Mutter zu Unterhaltszahlungen für das geplante Kind und zu einer Adoption des Kindes durch die Co-Mutter nach der Geburt.

Diese Form der Stiefkindadoption ist in Deutschland möglich, dauert im Schnitt ca. 1-2 Jahre und wurde schon häufig durchgeführt.

Für eine Behandlung mit Spendersperma mittels Donogener Insemination müssen Sie somit allerdings verpartnert sein.

Von der Idee, einen eigenen Spender mitzubringen bzw. zu nutzen, raten wir eher ab. Schließlich weiss man nie, was im Leben noch alles passiert und welche Gefühle die Geburt des Kindes im werdenden Vater auslösen kann. Da es sich in diesem Fall dann dem Gesetzt nach um einen wirklichen Vater handelt, hat dieser auch Rechte am Kind. Die Rolle der Co-Mutter ist in diesen Fällen bedroht, hat sie rechtlich keinerlei Anspruch auf das Kind.

Wenn Sie sich also als lesbisches Paar ein Kind wünschen, raten wir zu einem Samenspender, hat dieser keinerlei Rechte am Kind, so dass sich zukünftig kein Dritter in Ihre Familie "einmischen" kann. Damit können Sie sich zahlreiche Probleme bereits im Vorfeld ersparen.

Gerne können Sie diese Frage aber auch in einem persönlichen psychologischen Beratungsgespräch mit Frau Dipl.-Psych. Bleichrodt besprechen.

Behandlungsmöglichkeit für Single-Frauen?

Singe-Frauen können leider nicht von uns behandelt werden, da die Konsequenzen einer solchen Behandlung für den Samenspender und den Arzt deutliche Risiken darstellen würden. Aus diesem Grunde ist uns eine Behandlung alleinstehender Frauen leider derzeit nicht möglich.

Andere Möglichkeiten für Lesben und Singles:

     ... wenn keine Donogene Insemination möglich ist:

Dürfen Lesben und Single-Frauen denn eigentlich Kinder adoptieren? 
Prinzipiell dürfen sogar Einzelpersonen Kinder adoptieren. In seltenen Einzelfällen erhielten sogar Frauen eine Adoptionserlaubnis,  die in der Antragsstellung offen und selbstbewusst als Lesben aufgetreten waren.
 
Die Chance auf eine Vermittlung bleibt jedoch sehr gering, ist nicht nur die Bewerberzahl für jedes Kind ohnehin schon sehr groß, sondern sowohl die Adoptionsvermittlungsstellen, als auch die zustimmungspflichtigen biologischen Eltern sind doch meist eher konservativ und vermitteln die Kinder deshalb bevorzugt in traditionelle Lebensformen.
 
Die Adoption durch Lesben ist in einigen europäischen Ländern erlaubt und liberale Gesetzentwürfe werden in vielen Ländern diskutiert. Auch haben Lesben bei Anerkennung der Eignung durch die Adoptionsvermittlungsstelle am Wohnort die Möglichkeit der Auslandsadoption. Doch die Wahrscheinlichkeit hierfür ist nur sehr gering.
 
(Auch) alleinstehende Single-Frauen haben so gut wie keine Möglichkeit – schon gar nicht auf ein deutschstämmiges Kind bzw. auf einen Säugling. Leider.

Von daher ist die Möglichkeit einer Adoption durch Lesben oder Singles doch eher gering.
Welche weiteren Fragen kann eine Behandlung mit Spendersamen noch aufwerfen - abgesehen von der rechtlichen Situation?
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