Lesben und Singles und ihr Wunsch nach einem eigenen Kind
Denn ebenso wie bei heterosexuellen Paaren gibt es natürlich auch zahlreiche Lesben und Single-Frauen, die sich in gleicher Weise von Herzen ein Kind wünschen.
Zumal schon zahlreiche Kinder in lesbischen Lebens-Gemeinschaft leben. Allerdings stammen die Kinder in diesen Fällen meist aus einer heterosexuellen Beziehung in der Vergangenheit.
Schließlich wirft die rechtliche Situation bei Kinderwunsch bei Lesben, aber auch und Singles zahlreiche Fragen auf, die aufgrund der schwierigen und uneindeutigen Rechtslage nur schwer zu beantworten sind:
- Dürfen Lesben und Singles sich einer künstlichen Befruchtung mittels Spendersperma unterziehen?
- Und ist der Arzt überhaupt berechtigt bei Lesben und Single-Frauen eine Insemination mit Fremdsperma durchzuführen?
- Können Lesben bzw. Singles ein Kind adoptieren?
Tatsächlich erfüllen sich heute bereits die meisten Lesbenihren Kinderwunsch durch Befruchtung mit Spendersamen. Allerdings handelt es sich bei diesem Spendersperma überwiegend um das Material privater Samenspender, die sich beispielsweise im Internet anbieten oder ab und zu auch aus dem Bekanntenkreis der Frauen stammen. Die Lesben führen die Befruchtung dann eingenständig bei sich zu Hause durch.
Leider birgt das Verfahren der Selbstinsemination von Spendersperma weitestgehend fremder Männern deutliche Risiken, fällt hier doch eine professionelle Gesundheitsprüfung des Spenders gänzlich aus, und so setzen sich die Lesben wissentlich massiven Gesundheitsrisiken aus. Denn selbst ein vorheriger Test auf HIV oder Hepatitis bietet lediglich eine Scheinsicherheit, ist er tatsächlich fast bedeutungslos und wenn überhaupt nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Von den psychischen Belastungen, die ein solches Vorgehen unwillkürlich mit sich bringt, mal ganz abgesehen. Schließlich bedarf es besonders bei derart persönlichen und intimen Themen wie Kinderwunsch und Zeugung vieler Kompromisse, und teilweise auch das Überschreiten persönlicher Grenzen. Dies hat starke psychische Belastungen zur Folge, über deren Langzeitwirkungen man nur spekulieren kann.
Außerdem werden hierbei alle rechtlichen Fragen völlig außer Acht gelassen, was in jeder Hinsicht fahrlässig ist und für Mutter und Kind später mal große Probleme bringen kann. Ebenso für den Spender selbstverständlich, allein schon was finanzielle Aspekte wie Unterhalt betrifft.
Immer häufiger entscheiden sich auch Singles ohne einen Partner ein Kind zeugen zu wollen.
Meist haben die Single-Frauen keinen passenden Partner gefunden und hören nun die biologische Uhr so laut ticken, dass sie sich ihren Wunsch vom eigenen Kind nun selber erfüllen wollen: mit einem „Samenspender“.
Nur, dass die sogenannten "Spender" häufig gar nicht wissen, dass sie als Erzeuger dienen, planen Single-Frauen in diesen Fällen auch öfters mal sich bei einem One-Night-Stand den Kinderwunsch zu erfüllen. Dass dies zahlreiche Probleme mit sich bringt, kann man sich vorstellen, wobei hier neben den Problemen der Durchführung und der gesundheitlichen Risiken auch noch die Gefahr hinzu kommt, dass der Mann zudringlich oder handgreiflich wird. Weil diese "Aktionen" in der Praxis aber doch schwer plan- und durchführbar sind, sehen die Single-Frauen dann meist doch vom gemeinsamen Sex mit einem Fremden ab; sie suchen sich lieber einen Spender, der sein Sperma verkauft, damit sie sich dann selbst inseminieren kann.
Aber egal, ob nun beim Geschlechtsverkehr oder durch Selbstinsemination gezeugt: wie vollen Lesben bzw. Singles später mal ihrem Kind erklären, wer der Erzeuger ist? Schließlich kennen sie diesen doch oft gar nicht und wissen manchmal noch nicht mal seinen Namen. Und welche Auswirkungen wird dies für das Kid, aber auch für die Mutter-Kind-Beziehung haben?
Übrigens: Lesben bzw. Singles müssen den Weg über den privaten Spender oder den One-Night-Stand deshalb gehen, weil Sperma aus Samenbanken u.a. aufgrund der rechtlichen Situation nicht zur Selbstinsemination abgegeben werden darf. Außer man bestellt das Sperma im Ausland, was jedoch oft schwierig ist und deutliche Qualitätseinbußen zur Folge hat. Oder aber die Lesben und Singles reisen hierfür in Nachbarländer, in denen die Behandlung von Lesben und Single-Frauen rechtlich gestattet ist.
Aus all den hier genannten Gründen und noch zahlreichen anderen, wäre es allein schon zum Schutz der Gesundheit von großer Bedeutung, dass Lesben ebenso wie Singles ohne weiteren Aufwand legitim eine Insemination mit Fremdsperma in einer Praxis durchführen lassen dürfen.
Zudem würde dies all die psychischen Belastungen und die Zwiespältigkeit dieser Frauen massiv reduzieren, sowie die Erfolgschancen schon allein durch das professionelle Ovulationsmonitoring und die fachgerechte Insemination mit hochwertigem Sperma deutlich verbessern.
Auch wenn die Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion die Befruchtung mit Spendersamen bei Lesben und Singles nicht explizit verbieten, so gibt es in Deutschland dennoch nur sehr wenig Ärzte, die eine Donogene Insemination bei diesen Frauen durchführen, ist die gesetzliche Situation hierzu doch sehr vage.
In unserer Praxis kann Lesben und Singles geholfen werden:
Dafür sollten Sie wissen:
Singles und Lesben können nicht behandelt werden, wenn ein unterhaltspflichtiger Mann fehlt, den der Gesetzgeber zwingend fordert, (auch wenn dies sicherlich keine zeitgemäße Ansicht ist). Dies gilt auch für eingetragene Partnerschaften und auch für standesamtlich vermählte Lesben.
Aus diesem Grunde ist Voraussetzung dafür, dass wir Sie behandeln können und eine Insemination mit Fremdsperma durchführen können, dass ein Mann sich bereit erklärt, in die Vertragsbedingungen einzuwilligen, vor Ort den Behandlungsvertrag zu unterschreiben und damit faktisch als sozialer Vater die Unterhaltspflicht zu übernehmen. Dann gilt die zu behandelnde Frau nicht mehr als alleinstehend und kann somit ordnungsgemäß und regelkonform behandelt werden.
Eine Voraussetzung, die nun sicherlich zahlreiche Fragen in Ihnen hervorruft und deren Einzelheiten bzw. Konsequenzen es in allen Facetten zu erläutern gilt.
Um ganz persönlich auf Ihre individuelle Situation eingehen zu können und Ihnen Antwort auf all Ihre Fragen geben zu können, sollten Sie zu einem persönlichen Gespräch im Kinderwunschzentrum vorbei kommen.
Denn vor Ort können sowohl Herr Dr. Bleichrodt, als auch die Psychologin Frau Bleichrodt alle Einzelheiten mit Ihnen besprechen und Ihnen erklären, wie das Prozedere im Detail aussieht.
Zum Erstgespräch können Sie gerne erst einmal mit Ihrer Partnerin vorbei kommen, bzw. als angehende Alleinerziehende natürlich gerne allein, ohne den potentiellen „Partner“.
Andere Möglichkeiten für Lesben und Singles:
... wenn keine Donogene Insemination möglich ist:
Dürfen Lesben und Single-Frauen denn eigentlich Kinder adoptieren?
Prinzipiell dürfen sogar Einzelpersonen Kinder adoptieren. In seltenen Einzelfällen erhielten sogar Frauen eine Adoptionserlaubnis, die in der Antragsstellung offen und selbstbewusst als Lesben aufgetreten waren.
Die Chance auf eine Vermittlung bleibt jedoch sehr gering, ist nicht nur die Bewerberzahl für jedes Kind ohnehin schon sehr groß, sondern sowohl die Adoptionsvermittlungsstellen, als auch die zustimmungspflichtigen biologischen Eltern sind doch meist eher konservativ und vermitteln die Kinder deshalb bevorzugt in traditionelle Lebensformen.
Die Adoption durch Lesben ist in einigen europäischen Ländern erlaubt und liberale Gesetzentwürfe werden in vielen Ländern diskutiert. Auch haben Lesben bei Anerkennung der Eignung durch die Adoptionsvermittlungsstelle am Wohnort die Möglichkeit der Auslandsadoption. Doch die Wahrscheinlichkeit hierfür ist, ist nur sehr gering.
(Auch) alleinstehende Single-Frauen haben so gut wie keine Möglichkeit – schon gar nicht auf ein deutschstämmiges Kind bzw. auf einen Säugling. Leider.
Von daher ist die Möglichkeit einer Adoption durch Lesben oder Singles doch eher vernachlässigbar.
Von daher ist die Möglichkeit einer Adoption durch Lesben oder Singles doch eher vernachlässigbar.