Rechtliche Grundlagen für Samenspender
Was Sie als Samenspender unbedingt wissen sollten.
Wenn Sie als Spender geeignet sind, schließen Sie mit uns einen Spendervertrag. Er regelt das Wichtigste zwischen Ihnen, der Cryobank München, der Empfängerin und dem Kind. Wir gehen ihn beim Gesprächstermin in Ruhe mit Ihnen durch.
Informationen zur Samenspende im Überblick
In Deutschland ist die Samenspende in dem Sinne anonym, dass Sie als Spender der Empfängerin oder dem Wunschelternpaar gegenüber anonym bleiben.
Umgekehrt gilt: Sie können die Identität eines Kindes nie von sich aus erfragen. Ein Kontakt kann immer nur vom Kind ausgehen. Wenn Ihre Daten im Samenspenderregister zu einer Behandlung erfasst werden, bekommen Sie darüber eine Nachricht. Dann können Sie davon ausgehen, dass mit Ihrer Spende ein Kind geboren wurde. Mehr erfahren Sie nicht.
Allein das durch die Samenspende gezeugte Kind hat einen Anspruch darauf, seine genetische Abstammung zu erfahren. Ab dem 16. Lebensjahr* hat das Kind die Möglichkeit, sich dafür an die Cryobank München oder an das Samenspenderregister des BfArM zu wenden.
Bevor Ihre Identität an ein Kind herausgegeben wird, werden Sie informiert. Das Gesetz sieht dafür eine Frist von vier Wochen vor.
Damit Ihr Kind diesen Anspruch wahrnehmen kann, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Anschrift) zusammen mit der Spendenkennung an das Samenspenderregister des BfArM gemeldet und dort 110 Jahre lang gespeichert. Die übrigen Unterlagen zu Ihrer Spende dokumentieren wir nach den gesetzlichen Vorgaben.
* Für Kinder unter 16 Jahren können die Eltern als gesetzliche Vertreter Auskunft beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind reif genug ist, sich mit den Fragen der eigenen Abstammung auseinanderzusetzen. Das hängt vom Alter des Kindes ab.
Für alle Behandlungen seit dem 1. Juli 2018 ist ausgeschlossen, dass ein Kind Sie gerichtlich als Vater feststellen lässt. Damit haben Sie keine Unterhaltspflicht, kein Sorgerecht und kein Erbrecht.
Die Empfängerin bzw. das Paar verpflichtet sich außerdem im Behandlungsvertrag, das Kind wie ein leibliches anzunehmen, und kann die Vaterschaft nicht anfechten.
Sie verpflichten sich, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen, vor allem zu Vorerkrankungen und erblichen Belastungen. Sie dürfen in keiner anderen Samenbank registriert sein. Und Sie haben kein Mitspracherecht, an wen Ihre Spende geht.
Das ist keine umfassende Rechtsberatung, sondern ein Überblick über die wichtigsten Grundlagen. Eine juristische Beratung empfehlen wir, verpflichtend ist sie nicht.
Erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
Nützliches
Hier können Sie