Spenderanonymität und Auskunftsrecht
Was Ihr Kind später über den Spender erfahren kann
Interessanterweise fragen viele Spenderkinder später gar nicht nach dem Spender. Es interessiert sie schlicht nicht besonders, weil ihre Familie ihre Familie ist. Entscheidend ist aber, dass sie es heute erfahren können, wenn sie es möchten. Das war nicht immer so. Heute hat Ihr Kind die Wahl, und das ist für viele ganz bedeutsam, auch wenn sie diese Möglichkeit nie nutzen.
In Deutschland ist das sogar ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht: Jedes Kind darf seine genetische Abstammung kennen. Ein Kind, das mithilfe einer Samenspende entstanden ist, kann deshalb ab dem 16. Lebensjahr erfahren, wer der Spender ist. Für Behandlungen ab dem 1. Juli 2018 werden die Spenderdaten dafür im Samenspenderregister des BfArM gespeichert und 110 Jahre lang aufbewahrt. Für frühere Behandlungen liegen die Daten bei uns und können hier erfragt werden.
Unsere Spender wissen das. Sie haben vertraglich zugestimmt, dass die Kinder eines Tages erfahren können, wer sie sind, und sie haben in die Meldung ans Samenspenderregister eingewilligt. Bevor seine Daten herausgegeben werden, wird der Spender vier Wochen im Voraus informiert. Wer die Kinder sind, erfährt er nie. Ein Kontakt kann nur vom Kind ausgehen.
Ihnen als Eltern gegenüber bleibt der Spender anonym. Das Recht, seine Identität zu erfahren, hat allein Ihr Kind.
Mehr zur Rechtslage lesen Sie unter Rechtliche Situation.
Nützliches
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