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Spenderanonymität

... und Wissen über die eigene genetische Abstammung.

Jedes Kind hat ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Wissen über seine genetische Abstammung.

Aus diesem Grunde hat ein jedes mit Hilfe einer Samenspende gezeugte Kind auch ein Recht darauf zu erfahren, wer der Spender war bzw. ist. Dieses Recht hat es seit Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes ab dem 16. Lebensjahr.

Für Behandlungen ab dem 1. Juli 2018 werden die Daten im sogenannten Samenspenderregister des BfArM zentral gespeichert und für 110 Jahre aufbewahrt. 

Die Spender wissen selbstverständlich um das Auskunftsrecht des Kindes und haben sich vertraglich damit einverstanden erklärt, dass die Kinder eines Tages erfahren können, wer sie sind. Auch haben sie ihre Einwilligung in die Meldung ans Samenspenderregister des BfArM gegeben.

Gegenüber Ihnen als Eltern bleibt der Spender allerdings anonym; Sie haben kein Recht die Identität des Spenders zu erfahren. Dieses Recht steht allein dem Kind zu.

Mehr zur Rechtslage: Rechtliche Situation

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