Zahlt die Krankenkasse?
Die kurze Antwort: nein. Eine Behandlung mit Spendersamen zahlen Sie in Deutschland selbst, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Wir wissen, dass das für viele eine große finanzielle Belastung ist, gerade wenn schon Behandlungen hinter ihnen liegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an einer künstlichen Befruchtung nur, wenn ein Ehepaar ausschließlich eigene Ei- und Samenzellen verwendet (§ 27a SGB V). Das Bundessozialgericht hat 2021 entschieden, dass deshalb auch verheiratete Frauenpaare keinen Anspruch haben. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen eine Behandlung mit Spendersamen in der Regel ebenfalls nicht. Im Zweifel lohnt sich eine Nachfrage bei Ihrer Versicherung.
Die ärztliche Behandlung wird privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Leistungen der Samenbank, also die Spenderauswahl und die Spenderproben, rechnen wir gesondert ab. Als GmbH sind wir zur Mehrwertsteuer verpflichtet, unsere Preise verstehen sich inklusive 19 % MwSt.
Was es trotzdem gibt
- Zuschüsse vom Bundesland: Einige Bundesländer bezuschussen Kinderwunschbehandlungen, manche auch bei Behandlungen mit Spendersamen. Gefördert werden meist IVF und ICSI, nicht die Insemination, und die Bedingungen unterscheiden sich von Land zu Land stark. Ob für Sie etwas infrage kommt, zeigt der Förder-Check auf informationsportal-kinderwunsch.de.
- Steuer: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Ob das in Ihrem Fall geht, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Was Spendersamen bei uns kosten, finden Sie unter Kosten.
Nützliches
Hier können Sie