Vertragliche Regelungen bei der Samenspende
Damit Sie, Ihr Kind und der Spender rechtlich abgesichert sind.
Verträge klingen erst einmal trocken. Aber sie schützen Sie, Ihr Kind und den Spender, und deshalb nehmen wir sie sehr ernst. Bevor wir nach Ihren Vorstellungen den Spender für Sie auswählen, schließen Sie mit uns einen Behandlungsvertrag. Er hält fest, was für alle Beteiligten wichtig ist:
- Sie erklären, dass Sie die Behandlung mit Spendersamen nach reiflicher Überlegung wollen. Sie übernehmen die Verantwortung für Ihr Kind mit allen Rechten und Pflichten, auch den Unterhalt, und tragen die Kosten der Behandlung.
- Unverheiratete Paare erklären, dass sie beabsichtigen, die Vaterschaft schon während der Schwangerschaft anzuerkennen.
- Bei Frauenpaaren geben beide eine Unterhaltserklärung für das Kind ab und sprechen sich für eine Stiefkindadoption durch die Co-Mutter aus.
- Single-Frauen erklären, dass sie für ihr Kind sorgen können, auch finanziell. Wir empfehlen ihnen außerdem, sich zu Vollmachten und Vormundschaft juristisch beraten zu lassen.
Die Verträge nehmen Sie nach dem Erstgespräch mit nach Hause und lesen sie in Ruhe. Fragen dazu klären wir gern mit Ihnen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht nötig. Was rechtlich im Hintergrund gilt, lesen Sie unter Rechtliche Situation.
Nützliches
Hier können Sie