Vergütung der Tätigkeit als Samenspender
Wichtig beim Thema Vergütung ist der Begriff der „Aufwandsentschädigung“. Dieser Begriff macht bereits deutlich, dass es sich bei der Vergütung eines Samenspenders weniger um einen Bezahlung handelt, als vielmehr um eine finanzielle Entschädigung für den Aufwand, den der Samenspender mit der Spende hat.
Praktisch bedeutet dies, dass die finanzielle Vergütung keineswegs der Grund für die Bewerbung als Samenspender sein darf bzw. soll, sondern lediglich als Anerkennung verstanden wird.
Schließlich geht es beim Spermaspenden um eine weitaus mehr, als beim Blutspenden.
In beiden Fällen wird zwar Menschen geholfen, aber bei der Samenspende geht es schließlich sogar um eine Spende des eigenen genetischen Materials, mit dem ein Kind gezeugt werden kann.
Und so sollte durchaus der Gedanke im Vordergrund stehen, dass damit zwei Menschen geholfen werden kann, die sich sehnlichst ein Kind wünschen und für dieses Verantwortung und Sorge übernehmen wollen.
Das zeichnet einen Spender aus und macht ihn neben seinen besonderen physischen Qualitäten zu etwas Besonderem. Und darauf darf ein Spender mit Recht auch stolz sein. Denn ohne diese Organspende ist dieses Lebensglück für das Paar nicht möglich.
Neben der „Guten Tat“ besteht ein weiterer wichtiger „Verdienst“ der Spendertätigkeit in der Tatsache, dass der Spender quasi einen kostenlosen Check-up bekommt; denn auch wenn die Testergebnisse aus rechtlichen Gründen dem Samenspender nicht ausgehändigt werden dürfen, so kann er doch davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist, wird er tatsächlich als Spender zugelassen.
Was jedoch nicht bedeuten soll, dass ein Spender krank ist, nur weil er nicht als Spender ausgewählt wird.
Von daher wird klar, dass es beim Thema „Samenspende“ um weitaus mehr geht, als um einen billigen Nebenjob. Schließlich schenkt man einem Kind das Leben und gibt sein genetisches Material an eine neue Generation weiter. Auch wenn man selbst nur von diesem Kind erfahren wird, sollte es sich später mal an ihn wenden.
Aber der Gedanke kann ja durchaus auch stolz machen und ein gutes Gefühl auslösen.
Doch jetzt zum Finanziellen:
Für jede den Qualitätskriterien entsprechende Samenprobe erhält der Spender eine Aufwandsentschädigung, die je nach Menge und Qualität unterschiedlich sein kann und zwischen 30 und 70 Euro liegt.
Auch Gesamtanzahl und Häufigkeit einer Spende richtet sich nach verschiedenen Gegebenheiten und wird im Einzelfall entschieden.Die Höhe dieses Betrages ist so gewählt, dass sie eine ausreichende Entschädigung darstellt, ohne dass Samen spenden zu einer spürbaren Einnahmequelle des Spenders wird.
Allerdings wird dieser Betrag in zwei Teilen ausbezahlt. Schließlich kann das Sperma nur verwendet werden, wenn der Spender 6 Monate nach Abgabe der letzten Spermaprobe noch einmal zu einem Infektionsscreening vorbei kommt, um Infektionen wie z.B. Aids sicher ausschließen zu können.
So wird zunächst für jede verwertbare Probe nur knapp die Hälfte gezahlt. Wenn die Kontrolluntersuchungen nach 6 Monaten ergeben haben, dass auch weiterhin keine Infektionskrankheit besteht, wird der zweite Teil der Aufwandsentschädigung für eine jede Probe bezahlt – also der Hauptteil der Zahlung erfolgt demnach erst zum Abschluss der Spendertätigkeit, schließlich ist das Spenderdepot ohne Infektionsscreening nach einem halben Jahr wertlos und kann nicht verwendet werden.
Und so kann durch die gestaffelte Auszahlung gesichert werden, dass der Samenspender zur Kontrolle wieder kommt und auch weiterhin eine gesunde Lebensweise führt.
Ergibt die Kontrolluntersuchung jedoch eine Neuinfektion, entfällt die Auszahlung der Restbeträge für alle dadurch nicht verwendbaren Proben aus der Quarantänelagerung.
Entschließt sich der Spender vorzeitig zur Beendigung des Spendenzyklus, ohne durch eine erneute Blutabnahme die Verwendung weiterer Proben zu ermöglichen, so entfällt sein Anrecht auf Auszahlung des Restbetrages.
Wird ein Spendezyklus von Seiten des Spenders vorzeitig beendet oder werden die Vertragsbedingungen von Seiten des Spenders nicht eingehalten, so ist die bis dahin ausbezahlte Aufwandsentschädigung vollständig an die Samenbank zurück zu erstatten.
Der Spender ist verpflichtet, die Samenbank im Falle des Auftretens von ernsthaften oder bisher unbekannten chronischen Krankheiten bei sich oder seiner Familie zu unterrichten. Außerdem muss geklärt werden, ob er benachrichtigt werden will, sollte selbiges beim Kind festgestellt werden.
Alle Spender, deren Motivation allein das leicht verdiente Geld ist, scheiden somit aus. Immerhin geht ein Samenspender doch einer Tätigkeit nach, die auch für ihn Folgen haben kann, sollte das Kind eines Tages Kontakt zu ihm aufnehmen wollen, und dies sollte vor Entscheidung für diese Tätigkeit ebenfalls bedacht werden.
Um möglichen Folgen, wie einer Kontaktaufnahme eines Spenders, genauer zu besprechen und den potentiellen Spender aufzuklären, dass eine Kontaktaufnahme meist allein aus Neugier und zur Vervollständigung der eigenen Herkunftsfamilie stattfindet, und nicht, weil das Kind einen Vater sucht, bespricht Diplompsychologin Frau Bleichrodt im vor Vertragsunterzeichnung angesetzten psychosozialen Gespräch ausführlicher mit dem Bewerber!