Wer überwacht die Cryobank und sorgt für die Einhaltung des Qualitätsmanagements in der Cryobank-München?

Die Cryobank-München unterliegt der Aufsicht des Bayerischen Innenministeriums. Diese beruht auf dem seit über einem Jahr gültigen Gewebegesetz – GewG, sowie weiteren Gesetzen, dem Arzneimittelgesetz – AMG, Transplantationsgesetz – TPG, Arzneimittelwirkstoff-Herstellungs-Verordnung – AMWHV, TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV) und der Biostoffverordnung –Biostoff V. 
Dafür musste die Cryobank-München alle geforderten Maßnahmen zur Einhaltungen der gesetzlichen Forderungen erfüllen. 
Auch die übrigen Qualitätsmanagent-Maßnahmen, die durch von einem Auditor koordiniert und kontrolliert werden, sind Bestandteil einer ständigen Weiterentwicklung. 
Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Qualität des verwendeten Spermas. Die Einhaltung der Hygienevorschriften und der Arbeitsweise nach der guten ärztlichen Praxis sind weitere essentielle Bedingungen für den Betrieb der Cryobank.

Zuletzt aktualisiert am 02.03.2009 von Constanze Bleichrodt.

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