Welche Möglichkeiten haben alleinstehende Single-Frauen sowie homosexuelle, lesbische Paare in Bezug auf eine Kinderwunschbehandlung?

Alleinstehende Frauen und homosexuelle Paare können nicht behandelt werden, wenn ein unterhaltspflichtiger Mann fehlt, den der Gesetzgeber zwingend fordert. Das gilt auch für eingetragene Partnerschaften und auch für standesamtlich vermählte Frauen. Sollte ein Mann sich bereit erklären,  in die Vertragsbedingungen einzuwilligen und damit faktisch als sozialer Vater die Unterhaltspflicht übernehmen,  kann eine Behandlung erfolgen, da die behandelte Frau nicht mehr als alleinstehend gilt. Einzelheiten hierzu bzw. mehr zum genauen Ablauf erfahren Sie jederzeit gerne im ärztlichen Erstegespräch mit Herrn Dr. W. Bleichrodt bzw. im psychosozialen Beratungsgespräch mit Frau Dipl.-Psych. C. Bleichrodt. 

Zuletzt aktualisiert am 24.03.2009 von Constanze Bleichrodt.

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