Was muss das Paar nach der Geburt des mittels Donogener Insemination gezeugten Kindes tun?

Nichts, was es sonst auch tun muss, nämlich die Geburt melden. Kinder, die ehelich geboren sind, sind  immer eheliche Kinder der Eheleute, egal wie sie entstanden sind und werden vom Standesamt auch als solche geführt. Bei nicht verheirateten Paaren sind sie standesamtlich eingetragene Kinder der Mutter.  Als Vater wird der Name des Partners eingetragen.

 

Zuletzt aktualisiert am 01.03.2009 von Constanze Bleichrodt.

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