Welchen rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben muss eine Samenbank in Deutschland genügen?

In Deutschland unterliegen alle Gewebebanken, die menschliches Gewebe gewinnen, verarbeiten und weitergeben, dem seit 1.8.2007 in Kraft getretenen Gewebegesetz; das gilt wie für Herzklappen und Hornhäute auch für Samenzellen – sie sind seither als Arzneimittel deklariert  und müssen nach diesen neuen  Vorschriften behandelt werden. Daher ist die CryoBank München entsprechend der gesetzlichen Auflagen durch das Zertifizierungsverfahren als Gewebebank rechtlich abgesichert und untersteht der ständigen Aufsicht des bayerischen Innenministeriums – Abteilung Arzneimittel- Kontrolle- und Sicherheit.

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Zuletzt aktualisiert am 01.03.2009 von Constanze Bleichrodt.

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